
Weihnachtsgeschenk für Kinder: So wird aus Kindergeld ein kleines Vermögen
Suchst du noch ein passendes Weihnachtsgeschenk für die Kinder? Bevor du etwas Unnötiges kaufst, sorge lieber für ausreichend Startkapital.
Jedes Jahr stellt sich im Dezember die gleiche Frage: Was schenke ich nur den Kindern zu Weihnachten? Natürlich sollten Geschenke zum Auspacken nicht fehlen, aber: „Wie wäre es dieses Jahr mit finanzieller Unabhängigkeit? Wer frühzeitig spart und das Kindergeld clever anlegt, kann aus kleinen Beträgen ein beeindruckendes Startkapital aufbauen“, sagt Swen Köster, Head of Sales Asset Management Solutions bei Moventum S.C.A..
Ein sinnvolles Weihnachtsgeschenk
Selbstverständlich stürzen sich Kinder gerne auf den Weihnachtsbaum und reißen mit Begeisterung ihre Weihnachtspakte auf. Doch ein sinnvolles Geldgeschenk sollte nicht fehlen, zumal das nachhaltiger ist als sie mit Spielzeug zu überhäufen, das nicht selten schon nach wenigen Wochen wieder uninteressant ist. Gerade für Kinder sind intelligente Geldspenden sinnvoll. Denn aus kleinen Beträgen kann über die Jahre ein beachtliches Vermögen entstehen. „Entscheidend sind Startkapital, Anlagedauer und Rendite“, sagt Köster. Den Rest übernimmt dann der gewaltige Zinseszinseffekt.
So gewaltig wirkt der Zinseszins für Kinder
Finanzexperte Köster zeigt das Potenzial anhand einer einfachen Beispielrechnung: Wer nach der Geburt einmalig 10.000 Euro investiert, kann nach 18 Jahren bei fünf Prozent jährlicher Rendite rund 24.000 Euro erwarten, bei sechs Prozent circa 29.000 Euro und bei sieben Prozent sogar etwa 34.000 Euro. Helfen die Eltern mit und legen zusätzlich das monatliche Kindergeld von aktuell 255 Euro (ab 2026: 259 Euro) an, wächst das Ersparte noch deutlich stärker: auf rund 90.000 Euro bei fünf Prozent Rendite und auf rund 110.000 Euro bei sieben Prozent.
Ein Weihnachtsgeschenk mit Wirkung
In Kombination mit dem Kindergeld kann das Startkapital bei Eintritt in die Volljährigkeit auf diese Weise auf bis zu 145.000 Euro bei sieben Prozent Rendite anwachsen. „Dieses Geld kann für Ausbildung, Studium oder den ersten Schritt in die Selbstständigkeit genutzt werden – und bleibt in der Regel steuerfrei, da Kinder ihren eigenen steuerlichen Grundfreibetrag besitzen“, erklärt Köster. 2025 beträgt dieser auch für Kinder ohne aktivem Einkommen immerhin 12.096 Euro. Der Grundfreibetrag erhöht sich zum 1. Januar 2026 auf 12.348 Euro.
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Dazu kommt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Insgesamt bleiben damit pro Kind Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen bis zu einem Betrag von 13.132 Euro steuerfrei – die genaue Besteuerung kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. So oder so: „Ein schönes Weihnachtsgeschenk“, sagt Köster.
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