9. August 2022
Vermögenswirksame Leistungen: So kannst du das Zusatzgeld vom Arbeitgeber nutzen

Vermögenswirksame Leistungen: So kannst du das Zusatzgeld vom Arbeitgeber nutzen

Mit dem Start ins neue Ausbildungsjahr wird das Thema für viele junge Menschen erstmals relevant: Vermögenswirksame Leistungen. Doch was hat es mit dem zusätzlichen Geld vom Arbeitgeber auf sich und wie kannst du es nutzen?

Trotz der vielen Vorteile lassen Millionen Arbeitnehmer die Möglichkeit des Sparens mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) verstreichen. So macht jeder dritte VL-berechtigte Arbeitnehmer in Deutschland nicht davon Gebrauch – zulasten der Altersvorsorge! Um das zu vermeiden, solltest du diesen Beitrag lesen.

Vermögenswirksame Leistungen stehen Arbeitnehmern, Auszubildenden und Beamten in Deutschland zu. Neue Mitarbeiter haben meist erst nach Ablauf der Probezeit Anspruch, Teilzeitkräfte bekommen vermögenswirksame Leistungen meist nur anteilig. Rentner, Selbstständige, Freiberufler und freie Mitarbeiter können keinen VL-Vertrag abschließen.

Vermögenswirksame Leistungen – was ist das?

Vermögenswirksame Leistungen sind ein Zuschuss für den Vermögensaufbau vom Arbeitgeber, gefördert durch den Staat. Ein VL-Vertrag läuft üblicherweise sieben Jahre, wobei der Arbeitgeber die ersten sechs Jahre Geld einzahlt. Im siebten Jahr ruht der Vertrag, danach steht dir das angesparte Geld zur Verfügung.

Nach Ablauf des sechsten Jahres kannst du als Arbeitnehmer einen neuen Sparvertrag abschließen, um so weiterhin die maximale Förderung zu erhalten.

Bis zu 40 Euro im Monat

VL-Sparer erhalten bis zu 40 Euro monatlich – zusätzlich zum Bruttolohn – und können diesen Betrag mit einem Eigenanteil aufstocken. Ob und in welcher Höhe Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen bestehen, ist in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen geregelt.

Ansonsten kann es sich lohnen, einfach einmal beim Chef nachzufragen. Möglicherweise lässt er sich ja darauf ein. Wissen musst du aber, dass es leider keinen Rechtsanspruch auf die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen gibt, der Arbeitgeber zahlt sie also freiwillig.

Diese Optionen gibt es

Wenn dein Arbeitgeber zu jenen gehört, die vermögenswirksame Leistungen zahlen, dann kann der Sparbetrag kann dann in Banksparpläne, Fondssparpläne oder Bausparverträge investiert werden oder zur Tilgung eines Baukredits verwendet werden.

Die größten Renditechancen und höchste Förderung gibt es bei Fondssparplänen. Wer sich dafür entscheidet, fährt mit Fondssparplänen, die in ETFs investieren, am besten.

Tipp: Sparen mit bis zu 480 Euro Extra-Geld vom Chef? Hier findest du alle Infos zum VL-Sparen mit ETFs!

Auf Welt-ETFs setzen

ETFs eignen sich besonders gut, um das Ziel des Vermögensaufbaus zu erreichen. Die Renditechancen sind dabei am höchsten, das Endergebnis dafür allerdings nicht planbar. Aufgrund der Anlagedauer von insgesamt sieben Jahren sind Verluste eher unwahrscheinlich. Anlegerinnen und Anleger sollten bei Fondssparplänen immer auf Welt-ETFs zurückgreifen.

Das sorgt für eine höhere Rendite und ein größeres Sparguthaben am Ende der Laufzeit. Ein Beispiel ist der Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (WKN: A1JX52), mit dem du sowohl in Industrie- als auch in Schwellenländer investierst und somit dein Risiko breit streust.