Patientenverfügung

So regelst du deine Vorsorge für den Ernstfall richtig


Wer entscheidet für dich, wenn du es selbst nicht mehr kannst? Diese Frage ist zwar unangenehm, aber wichtig. Denn ein Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Operation kann jeden Menschen in eine Lage bringen, in der er nicht mehr einwilligungsfähig ist.

Mit einer Patientenverfügung kannst du festlegen, welche medizinischen Behandlungen du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du eine oder mehrere Personen deines Vertrauens, die dich im Ernstfall vertreten dürfen. Ergänzend kann eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein, falls ein Betreuungsgericht eine Person als Betreuer einsetzen muss. Die Vorsorge für den Ernstfall ist ein ebenso wichtiger Teil deiner Finanz- und Lebensplanung - ähnlich wie die private Altersvorsorge.

In diesem Ratgeber erfährst du, wie eine Patientenverfügung funktioniert, was eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung ist, worauf du bei den Formulierungen achten solltest und wo du passende Vorlagen, Muster, Vordrucke und Formulare zum Ausdrucken findest.

Das Wichtigste in Kürze:
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

  • Patientenverfügung: Sie legt fest, welche medizinischen Behandlungen du wünschst oder ablehnst, wenn du dich - aufgrund von Unfall, Alter oder Krankheit - nicht mehr selbst äußern kannst. Eine Patientenverfügung kombinierst du am besten mit einer Vorsorgevollmacht.

  • Vorsorgevollmacht: Damit wird bestimmt, wer dich vertreten darf, wenn du deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst. Ohne Vollmacht kann das Gericht einen Betreuer einsetzen, selbst bei Verheirateten.

  • Betreuungsverfügung: Damit legst du fest, wen das Gericht im Ernstfall als Betreuer einsetzen soll – oder wer diese Aufgabe nicht übernehmen soll. Allerdings ist eine Vorsorgevollmacht meist besser.

  • Der Unterschied: Eine Patientenverfügung regelt deinen Willen in Bezug auf medizinische Behandlungen. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmst du, wer dich im Ernstfall vertreten und Entscheidungen für dich treffen darf. Mit der Betreuungsverfügung legst du fest, wen das Gericht als deinen Betreuer einsetzen soll, falls eine Betreuung nötig wird.

  • Form: Die Dokumente sollten schriftlich erstellt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Beim Erstellen können Textbausteine, PDF-Vorlagen und Online-Tools helfen.

  • Aufbewahrung: Damit Vorsorgedokumente im Ernstfall helfen, müssen sie gefunden werden können. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister kann daher zusätzlich sinnvoll sein. Auch spezialisierte Vorsorgedienstleister können unterstützen.

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Risikohinweis: Die in diesem Beitrag gemachten Angaben und Darstellungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.

Warum Vorsorge wichtig ist – auch in jungen Jahren

Viele glauben, dass Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erst im Alter relevant sind. Doch ein Ernstfall kann jederzeit eintreten, etwa durch Unfall, Krankheit, Demenz oder Komplikationen bei einer Behandlung. Gerade junge Menschen unterschätzen, wie schnell eine Einwilligungsunfähigkeit eintreten kann.

Ohne Vorsorgedokumente ist oft unklar, welche medizinischen Maßnahmen du wünschst, wer mit dem Arzt sprechen darf und wer sich um Bank, Depot, Wohnung, Versicherungen oder Behörden kümmert. Angehörige dürfen nicht automatisch alles entscheiden. Selbst Ehepartner haben nur begrenzte Rechte. Deshalb schützt dich die frühzeitige Vorsorge mit diesen Dokumenten: Sie entlastet deine Angehörigen und hilft, deinen Willen durchzusetzen.

Eine Patientenverfügung - Deshalb ist sie so wichtig

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung für den Fall, dass du nicht mehr einwilligungsfähig bist. Darin legst du fest, ob du in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligst oder sie ablehnst. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Die Patientenverfügung wird wichtig, wenn eine konkrete medizinische Entscheidung ansteht und du deinen Willen nicht mehr selbst äußern kannst. Dann prüfen Ärzte, Bevollmächtigte oder Betreuer, ob deine Festlegungen auf die aktuelle Behandlungssituation zutreffen.

Folgende Bereiche sollten mit einer Patientenverfügung abgedeckt werden:

BereichMögliche Festlegung
Lebenserhaltende MaßnahmenEntscheide, ob und in welchen Situationen alle medizinisch sinnvollen Maßnahmen zur Lebenserhaltung ausgeschöpft werden sollen – oder ob du darauf verzichten möchtest.
Schmerz- und SymptombehandlungEntscheide, welche lindernden Medikamente oder Therapien du dir wünschst, auch wenn diese dein Bewusstsein beeinflussen oder dein Leben möglicherweise verkürzen können.
Künstliche Beatmung und ErnährungDu solltest festlegen, ob du künstlich ernährt oder beatmet werden möchtest und für welche Behandlungssituationen das gelten soll.
WiederbelebungEntscheide, ob Ärzte Wiederbelebungsversuche durchführen sollen oder ob du diese ablehnst.
Blutübertragungen oder AnitibiotikaLege fest, ob du solche Behandlungen zur Lebensverlängerung, nur zur Beschwerdelinderung oder gar nicht erhalten möchtest.
BehandlungsortEntscheide, ob du im Sterbeprozess ins Krankenhaus verlegt werden möchtest oder lieber zu Hause oder in einem Hospiz versorgt werden willst.
BevollmächtigteZu klären ist auch, ob es zusätzlich eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung gibt und wer im Ernstfall für Ärzte ansprechbar ist.
Ärztliche SchweigepflichtLege fest, ob dein Arzt gegenüber der von dir bevollmächtigten Person Auskunft über deinen Gesundheitszustand geben darf.
Zustimmung zur OrganspendeDu kannst festhalten, ob du einer Organspende zustimmst oder sie ablehnst. Diese Angabe ist auch ohne Organspendeausweis relevant, aber freiwillig. Zusätzlich kannst du deine Entscheidung im digitalen Organspende-Register speichern.
Quelle: extraETF Research, Stand: 05/2026.

Gut zu wissen

Vermeide unklare Formulierungen wie „keine Apparatemedizin” oder „würdevoll sterben”. Besser sind konkrete Festlegungen zur Behandlungssituation und zu den einzelnen Maßnahmen.

Wann gilt eine Patientenverfügung und wer prüft das?

Wann gilt eine Patientenverfügung und wer prüft das?

Eine Patientenverfügung gilt, wenn du nicht mehr selbst über eine medizinische Behandlung entscheiden oder deinen Willen äußern kannst. Voraussetzung ist, dass deine schriftlichen Festlegungen genau zur aktuellen Lebens- und Behandlungssituation passen, beispielsweise zu einer bestimmten Krankheit, einem Unfall oder einer konkreten ärztlichen Maßnahme.

Ob dies der Fall ist, prüfen in der Regel deine bevollmächtigte Person oder ein gerichtlich bestellter Betreuer gemeinsam mit dem behandelnden Arzt. Wenn deine Patientenverfügung auf die Situation zutrifft, müssen Ärzte, Pflegefachpersonen und andere medizinische Fachkräfte deinen Willen beachten und die entsprechenden Maßnahmen durchführen oder unterlassen.

Was darf man nicht in eine Patientenverfügung schreiben?

Was darf man nicht in eine Patientenverfügung schreiben?

Du darfst bei einer Patientenverfügung keine rechtlich unzulässigen Maßnahmen, wie z.B. aktive Sterbehilfe, verlangen. Außerdem sollten widersprüchliche oder zu allgemeine Aussagen vermieden werden. Ergänzende Wertvorstellungen sind sinnvoll, ersetzen aber keine konkreten medizinischen Festlegungen. Die Formulierungen müssen nicht jede denkbare Krankheit vorhersehen. Sie sollten jedoch konkrete Lebens- und Behandlungssituationen sowie einzelne medizinische Maßnahmen benennen.

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Was passiert ohne Verfügung oder Vollmacht?

Gibt es keine Patientenverfügung, muss dein mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Dabei spielen frühere Äußerungen, Wertvorstellungen und Gespräche mit Angehörigen eine Rolle. Ohne eindeutig feststellbaren Patientenwillen werden medizinisch angezeigte Maßnahmen zur Lebenserhaltung oder Lebensverlängerung in der Regel durchgeführt oder fortgeführt – auch wenn das möglicherweise nicht deinem persönlichen Wunsch entspricht.

Gibt es keine Vorsorgevollmacht, kann das Betreuungsgericht bei Bedarf einen rechtlichen Betreuer einsetzen. Diese Person kann aus der Familie kommen, muss es aber nicht.

Vorsorge ist nicht pessimistisch. Sie sorgt dafür, dass dein Wille auch dann zählt, wenn du ihn selbst nicht mehr äußern kannst.

Notvertretungsrecht

Seit 2023 gibt es zwar ein gesetzliches Notvertretungsrecht, auch Ehegattennotvertretungsrecht genannt, in Gesundheitsangelegenheiten für Ehepartner. Dieses gilt jedoch grundsätzlich nur für höchstens 6 Monate und ersetzt keine Vorsorgevollmacht. Für Themen wie Bank, Depot, Wohnung, Behörden oder Vermögen wird weiterhin eine entsprechende Vollmacht benötigt.

Nähere Informationen zum Ehegattennotvertretungsrecht findest du auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer für dich handeln darf

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du eine oder mehrere Personen deines Vertrauens, die dich vertreten dürfen, wenn du deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst. Dies kann medizinische Entscheidungen, rechtliche Fragen, Behörden, Versicherungen, Bank- und Vermögensangelegenheiten betreffen. Zugleich kann eine wirksame Vollmacht eine gerichtliche Betreuung oft vermeiden.

Eine Betreuungsverfügung ist etwas anderes: Sie greift, wenn doch ein Betreuungsgericht eingeschaltet werden muss. Darin kannst du festlegen, wen das Gericht als Betreuer auswählen soll, wen nicht und welche Wünsche bei der Betreuung beachtet werden sollen.

Kurz gesagt: Die Vorsorgevollmacht gibt einer vertrauten Person direkte Handlungsmacht, die Betreuungsverfügung gibt dem Gericht deine Wünsche für eine mögliche Betreuung vor. Beide Dokumente können die Patientenverfügung sinnvoll ergänzen, da sie dabei helfen, deinen Willen im Ernstfall umzusetzen.

Schritt für Schritt zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Mit diesen sechs Schritten bringst du deine Vorsorge in klare Form. Zusätzlich kann eine Betreuungsverfügung erstellt werden.

1

Entscheidung treffen – Was will ich regeln? Überlege, ob du nur deine medizinischen Behandlungswünsche festhalten oder auch eine Person zur Vertretung bestimmen möchtest. Meist ist die Kombination aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sinnvoll.

2

Vertrauensperson bestimmen: Wähle eine Person, der du wirklich vertraust. Sprich mit ihr über alles, wie Behandlung, Pflege, Vermögen, Organspende, Wünsche und persönliche Wertvorstellungen.

3

Vordrucke und Formulare verwenden: Nutze hierfür seriöse Textbausteine, Formulare, Vordrucke und PDF-Vorlagen.

4

Dokumente unterschreiben – mit oder ohne Notar: Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt und unterschrieben werden. Online erstellte Dokumente solltest du ausdrucken und unterzeichnen. Auch bei der Vorsorgevollmacht ist die Schriftform wichtig. Für bestimmte Angelegenheiten, wie beispielsweise Immobiliengeschäfte, kann eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich bzw. sinnvoll sein.

5

Richtig aufbewahren und registrieren: Bewahre die Originale sicher, aber erreichbar auf. Informiere Bevollmächtigte, Angehörige und gegebenenfalls deinen Hausarzt. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister kann sinnvoll sein. Dort werden jedoch nicht automatisch deine vollständigen Dokumente gespeichert, sondern vor allem Hinweise darauf, dass Vorsorgedokumente existieren und wer als Vertrauensperson benannt wurde.

6

Regelmäßig prüfen und aktualisieren: Prüfe deine Vorsorgedokumente regelmäßig, insbesondere bei Krankheit, Heirat, Trennung, Umzug, wenn sich deine Vertrauensperson ändert oder wenn sich deine Wertvorstellungen ändern. Spätestens alle 2 Jahre solltest du alles auf Aktualität überprüfen. Spezialisierte Vorsorgedienstleister bieten ggf. einen Erinnerungsservice an.

Übrigens: Laut dem GKV-Spitzenverband soll es künftig grundsätzlich möglich sein, eine Patientenverfügung als PDF-Dokument in der elektronischen Patientenakte zu hinterlegen, sofern man gesetzlich krankenversichert ist.

Download-Bereich – Muster und Vorlagen zum Drucken

Hier findest du die wichtigsten Anlaufstellen für deine Vorsorge. Wir verlinken bewusst auf Übersichtsseiten der jeweiligen Institutionen und nicht direkt auf einzelne PDF-Dateien. So kannst du sicherstellen, dass du immer die aktuellsten Informationen, Formulare und Hinweise findest.

Übersicht und Direktlinks

DokumentZweck
PatientenverfügungMedizinische Behandlungswünsche festlegen
VorsorgevollmachtBevollmächtigte Person bestimmen
BetreuungsverfügungWunsch-Betreuer für das Gericht benennen
NotfallkarteHinweis auf Vorsorgedokumente und Kontaktpersonen
Online-Tools

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können online erstellt werden

Für die Betreuungsverfügung stehen Muster, Formulare oder Vorsorgedienstleister zur Verfügung

Zentrales VorsorgeregisterHinweise auf Vorsorgedokumente und Vertrauenspersonen registrieren
Quelle: extraETF Research, Stand: 05/2026.

Patientenverfügung – Textbausteine und Hinweise

Für die Erstellung einer Patientenverfügung eignen sich die Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz als verlässliche Grundlage. Dort findest du Hinweise dazu, wie du deine medizinischen Wünsche möglichst konkret formulierst und welche Punkte du vor dem Ausfüllen beachten solltest.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Formulare und Muster

Für diese Dokumente stellt das Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz eine eigene Formularseite bereit. Dort findest du Hinweise zum Ausfüllen sowie weiterführende Informationen, beispielsweise dazu, welche Bereiche du in einer Vollmacht regeln kannst.

Mit einer Betreuungsverfügung legst du fest, welche Person im Fall einer Betreuung eingesetzt werden soll und welche Wünsche das Gericht beachten soll.

Notfallkarte und Notfallpass – Hinweis auf Vorsorgedokumente

Eine Notfallkarte oder ein Notfallpass kann im Ernstfall darauf hinweisen, dass Vorsorgedokumente vorhanden sind und welche Personen zu kontaktieren sind. Wichtig ist, dass behandelnde Personen schnell erkennen können, wo sich die unterschriebenen Dokumente befinden und wer als Vertrauensperson oder Bevollmächtigter benannt wurde.

Interaktive Online-Tools – Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht erstellen

Online-Tools können dich Schritt für Schritt durch die Erstellung einzelner Vorsorgedokumente führen. Für die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht werden ausdrücklich Angebote der Verbraucherzentralen genannt, für die Betreuungsverfügung vor allem Muster, Formulare oder Vorsorgedienstleister.

Wichtig: Bei der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht solltest du die online erstellten Dokumente ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.

Vorsorgeregister – Dokumente auffindbar machen

Du kannst deine Vorsorge zusätzlich im Zentralen Vorsorgeregister registrieren. Dort werden keine vollständigen Dokumente gespeichert, sondern nur Hinweise darauf, welche Vorsorgedokumente existieren und welche Vertrauenspersonen benannt wurden.

Hinweis:

Vorlagen und Formulare ersetzen keine Beratung, wenn deine Situation komplex ist oder du bei medizinischen, rechtlichen oder finanziellen Fragen unsicher bist.

Tipp: Neben kostenlosen Formularen bieten spezialisierte Vorsorgedienstleister die Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen mithilfe eines Frage-Antwort-Tools an. Praktisch sein können Zusatzleistungen wie eine Notfallkarte, ein Notfallabruf, ein Erinnerungsservice oder eine Registrierung im Vorsorgeregister. Dafür fallen in der Regel Kosten an.

Mit oder ohne Notar – was ist sinnvoller?

Grundsätzlich können eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht selbst erstellt werden. Dabei sind klare Formulierungen, die Unterschrift und die Auffindbarkeit im Ernstfall entscheidend.

Wann lohnt sich die Hinzuziehung eines Notars wirklich?

Ein Notar kann sinnvoll sein, wenn Immobilien, Darlehen, Unternehmensanteile, komplexere Vermögenswerte oder Streitigkeiten mit der Familie betroffen sind. Auch bei Unsicherheit über die eigene Geschäftsfähigkeit kann eine notarielle Beratung helfen.

Kann man es allein machen?

Ja, für viele Menschen reichen gute Vorlagen, Textbausteine und eine sorgfältige Prüfung. Bei Bank- und Depotfragen solltest du zusätzlich prüfen, ob eigene Vollmachtsformulare verlangt werden.

Was kosten Vollmacht oder Verfügung – und wo gibt es Hilfe?

Selbst erstellte Dokumente sind oft kostenlos. Kosten entstehen vor allem durch Beratung, Beglaubigung oder notarielle Beurkundung. Hilfe bieten unter anderem Beratungsstellen, Verbraucherzentralen, Ärzte, Betreuungsbehörden, Anwälte und Notare.

Rechtssicherheit und Kosten

Rechtssicherheit entsteht jedoch nicht nur durch den Notar. Wichtig sind vor allem konkrete Formulierungen, klare Zuständigkeiten und eine bevollmächtigte Person, die im Ernstfall handlungsfähig ist.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – auch für deine Angehörigen!

Vorsorge entlastet nicht nur dich, sondern auch deine Angehörigen. Denn im Ernstfall müssen sie oft schnell und unter emotionalem Druck Entscheidungen treffen.

Wie du das Thema ansprichst

Wähle einen ruhigen Moment und erkläre, dass es um Selbstbestimmung geht. Ein guter Einstieg kann sein: „Ich möchte regeln, wer im Notfall für mich entscheiden darf und welche Behandlung ich mir wünsche.”

Erstellt gemeinsam eine Vorsorgemappe

Eine solche Mappe kann eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung, Notfallkontakte, wichtige medizinische Informationen wie eine Medikamentenliste, aber auch Unterlagen zu Versicherungen, Bank- und Depotkonten sowie wichtige Verträge enthalten.

Was Angehörige im Notfall brauchen

Sie sollten wissen, ob es Vorsorgedokumente gibt, wo die Originale liegen, wer bevollmächtigt ist und welche Wünsche bezüglich Behandlung, Pflege, Aufenthalt und Organspende bestehen.

Checkliste und Zusammenfassung: Was jetzt zu tun ist

Schritt 1: Dokumente erstellen oder aktualisieren

Erstelle eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und bei Bedarf eine Betreuungsverfügung.

Schritt 2: Vertrauensperson informieren

Sprich mit deiner bevollmächtigten Person über deine Wünsche, Werte und wichtigsten Entscheidungen.

Schritt 3: Aufbewahrung sicherstellen

Bewahre die Originale auffindbar auf und informiere Angehörige, Bevollmächtigte und gegebenenfalls deinen Hausarzt.

Schritt 4: Im Notfall erreichbar machen

Nutze eine Notfallkarte und registriere dich im Zentralen Vorsorgeregister, damit im Notfall schnell Hinweise auf deine Vorsorgedokumente und Vertrauenspersonen gefunden werden können. Die Dokumente selbst sind dort allerdings nicht abrufbar.

Häufige Fehler bei Vorsorgedokumenten

Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung: Vorsorgedokumente sind nur dann hilfreich, wenn sie klar formuliert, auffindbar und aktuell sind. Die folgenden Fehler solltest du vermeiden.

Checkliste: Diese Fehler treten oft auf – und so vermeidest du sie

Fehler 1: Unklare Formulierungen

Vermeide pauschale Aussagen. Beschreibe stattdessen konkrete Situationen und Maßnahmen.

Fehler 2: Nicht auffindbare Dokumente

Bewahre die Originale nicht an einem Ort auf, auf den niemand Zugriff hat. Informiere deine Vertrauenspersonen.

Fehler 3: Falsche Annahmen über Angehörige

Familienangehörige dürfen nicht automatisch alles entscheiden. Für viele Bereiche brauchst du eine Vollmacht.

Fehler 4: Kein Gespräch mit der bevollmächtigten Person

Die bevollmächtigte Person sollte deine Wünsche kennen und bereit sein, Verantwortung zu übernehmen.

Fehler 5: Verwendung ungeeigneter Vordrucke

Nicht jedes Formular passt zu jeder Lebenssituation. Passe Vorlagen deshalb an deine Wünsche und Angelegenheiten an.

Fehler 6: Fehlende Aktualisierung der Dokumente

Prüfe deine Dokumente regelmäßig (spätestens alle 2 Jahre) und ersetze alte Fassungen, wenn sich deine Wünsche geändert haben.

Wenn du unsicher bist, solltest du dir Unterstützung holen, zum Beispiel bei Verbraucherzentralen, Betreuungsbehörden, Ärzten, spezialisierten Anwälten oder Notaren. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn deine medizinische, rechtliche oder finanzielle Situation komplex ist.

Fazit:
Selbstbestimmt vorsorgen – besser jetzt als nie

Zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten gehören Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Sie helfen dir, deinen Willen festzuhalten und eine Person deines Vertrauens handlungsfähig zu machen, falls du selbst nicht mehr entscheidungsfähig bist.

In der Patientenverfügung legst du deine medizinischen Behandlungswünsche fest. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer dich vertreten darf. Eine Betreuungsverfügung kann zusätzlich sinnvoll sein, wenn im Ernstfall ein Gericht einen Betreuer einsetzen muss.

Wer seine Vorsorge frühzeitig und klar regelt, schützt seine Selbstbestimmung, entlastet Angehörige in schwierigen Situationen und spart ggf. Kosten (z.B. für das Gericht). Es geht nicht darum, das Schlimmste zu erwarten, sondern darum, vorbereitet zu sein, damit im Ernstfall nach deinem Willen gehandelt werden kann.

Links zu Seiten, die Vorlagen, Muster, Vordrucke und Formulare sowie Online-Tools anbieten, findest du im Download-Bereich weiter oben in diesem Artikel.

Wenn du deine persönliche Vorsorge umfassender planen möchtest, lohnt sich auch ein Blick auf das Thema „Erben und Vererben”. In unserem Erben- und Vererben-Center findest du dazu weitere Informationen, Ratgeber und praktische Hilfestellungen.

Häufige Fragen zu Patientenverfügung & anderen Vorsorgedokumenten

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