4. September 2019

Vermögenswirksame Leistungen mit ETFs – Einfach erklärt!

Wie jedes Jahr beginnt im September für etliche junge Leute der Ernst des Lebens. Sie sind seither Auszubildende und starten in das Abenteuer Berufsleben. Die Vergütungen der insgesamt mehr als 460 Ausbildungsberufe schwanken stark. So darf etwa ein Automobilkaufmann laut azubi.de mit 791 Euro im Monat rechnen. Eine Friseurin muss dagegen mit durchschnittlich 519 Euro haushalten. Die großen Sprünge sind damit zwar noch nicht drin, aber dennoch sollten Azubis gerade den Anfangselan nutzen, um die finanziellen Weichen zu stellen. Das Stichwort lautet: vermögenswirksame Leistungen.

Das bringen vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen bedeuten Zuschüsse vom Arbeitgeber für die eigene Altersvorsorge. Der Höchstbeitrag, den Arbeitgeber beisteuern können, liegt bei 40 Euro. Zahlt ein Arbeitgeber nicht die vollen 40 Euro, so können Azubis den Rest auf freiwilliger Basis selbst übernehmen. Nicht nur der Arbeitgeber fördert so die Vermögensbildung seiner Mitarbeiter, auch der Staat honoriert das Sparvorhaben. Ledig Arbeitnehmer fallen bis zu einem zu versteuernden Einkommen bis 20.000 Euro in die Förderung, bei Ehepaaren verdoppelt sich die Grenze auf 40.000 Euro. So gibt es jährlich 20 Prozent auf maximal 400 Euro. Das macht also bis zu 80 Euro aus und gilt für eine monatliche Einzahlung von 33 Euro. Für Verheiratete gelten entsprechend die doppelten Summen. In aller Regel laufen solche Verträge über sieben Jahre.

Im Video erläutern wir die wichtigsten Aspekte des VL-Sparen mit ETFs. Ausführliche Informationen gibt es hier zum Nachlesen und hier finden Sie alle sparplanfähigen ETFs.

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