Vermögenswirksame Leistungen: VL-Einkommensgrenze steigt 2024
Zum Jahr 2024 wird Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen noch attraktiver. So steigt die VL-Einkommensgrenze ganz erheblich.
Die betriebliche Altersvorsorge in Form von vermögenswirksamen Leistungen ist ein wichtiger Baustein, wenn es um die Rente geht. Bis zu 40 Euro im Monat zahlt der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer kann aufstocken. Auch der Staat beteiligt sich – künftig für noch mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Bisher war die Einkommensgrenze für die staatliche Beteiligung an den vermögenswirksamen Leistungen (VL) relativ niedrig. Das gilt für den Bausparvertrag ebenso wie für die Tilgung eines Baudarlehens oder einen Aktiensparplan. Bisher erhielten nur Personen mit einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 Euro beim Bausparen und 20.000 Euro beim Aktienfondssparen die staatliche Förderung. Lediglich für Ehepaare wurden die Einkommensgrenzen verdoppelt.
VL-Einkommensgrenze: Staatliche Beteiligung an vermögenswirksamen Leistungen für mehr Arbeitnehmer
Grundlage für vermögenswirksame Leistungen ist das 5. Vermögensbildungsgesetz, das für Bausparverträge eine jährliche Förderung von neun Prozent bis maximal 470 Euro und für Aktienfondssparpläne eine jährliche Förderung von 20 Prozent bis maximal 400 Euro vorsieht. Nach Angaben des Verbraucher Service Bayern im KDFB e.V. (VSB) kamen im Laufe der Zeit immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Genuss dieser Förderung, da die Löhne stiegen und die Einkommensgrenzen relativ niedrig angesetzt waren. Das soll sich ab 2024 ändern.
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Im Rahmen des Zukunfsfinanzierungsgesetzes hat die Regierung beschlossen, dass die Einkommensgrenzen im kommenden Jahr nicht nur vereinheitlicht, sondern auch steigen werden. Sie sollen dann bei 40.000 Euro liegen, für Paare entsprechend bei 80.000 Euro. An der Förderung und der Höhe der maximalen Einzahlung ändert sich nichts. Die staatliche Förderung liegen für einen Bausparvertrag und für die Tilgung eines Immobiliendarlehens bei nein Prozent und für einen Aktienfonds bei 20 Prozent. Lediglich für einen Banksparplan gibt es seitens des Staates keine Förderung.
Verbrauchervertreter begrüßen die Erhöhung der VL-Einkommensgrenze für 2024
„Als Verbraucherverband begrüßen wir diese Änderung sehr, denn gerade in Zeiten klammer Rentenkassen steigt die Bedeutung der privaten Altersvorsorge. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen kommen viel mehr Beschäftigte in den Genuss dieser lukrativen Förderung, wodurch das Sparen von vermögenswirksamen Leistungen ein ernstzunehmender Baustein der privaten Altersvorsorge wird“, kommentiert Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim Verbraucher Service Bayern im KDFB e.V. (VSB). Der VSB rät interessierten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei der Auswahl des passenden Sparprodukts auch immer auf die Kosten zu achten, da zu hohe Gebühren nachhaltig die Rendite schmälern.
Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich
Wer einen Arbeitgeber hat, der VL zahlt und unter die Einkommensgrenze fällt, sollte dieses Angebot unbedingt annehmen. Ob sechs oder 40 Euro – wer darauf verzichtet, verschenkt bares Geld. Sieben Jahre dauert es, bis man über das Geld verfügen kann – dann kann man sich den Betrag auszahlen lassen oder einen neuen Vertrag abschließen. Angenommen, der Arbeitgeber zahlt 40 Euro pro Monat ein und der Arbeitnehmer stockt nicht auf – dann sind es dennoch jährlich 480 Euro, die so zusammenkommen. Nach oben ist die Grenze offen!
Welche Art von VL in Frage kommt, hängt von den Zielen und dem eigenen Risikoprofil ab. Wer zum Beispiel bereits eine Immobilie gekauft hat und den Kredit abbezahlt, kann sich dabei vom Arbeitgeber unterstützen lassen. Wer risikofreudiger ist und Renditechancen sucht, kann sich für einen Aktienfonds entscheiden – und natürlich für einen ETF-Sparplan.
Trotzdem bleibt die private Vorsorge für den Ruhestand unverzichtbar. ETFs sind eine gute und kostengünstige Möglichkeit, langfristig Geld zu sparen und zu vermehren.