8. Dezember 2020
Das ändert sich 2021 bei den privaten Finanzen.

Soli, Steuern, Kindergeld – das alles ändert sich 2021 für Ihre Finanzen

2021 ändert sich einiges in Sachen Finanzen. Der Soli fällt für die meisten Bürger weg, Grundfreibetrag und Kindergeld steigen. Das sollten Sie wissen.

Wieder einmal neigt sich ein Jahr dem Ende zu. Das neue Jahr steht schon in den Startlöchern. Für Privathaushalte werden sich finanziell gesehen 2021 einige Dinge ändern. Nachfolgend gehen wir auf einige Themenfelder ein, die viele Leser von extraETF betreffen dürften.

Finanzen: Mehrwertsteuersatz steigt

Die Überschrift klingt dramatischer als sie ist. Denn in der Frühphase der Coronapandemie hatte die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr zu senken. Zum 1. Januar beträgt der reguläre Steuersatz jedoch wieder wie gewohnt 19 statt 16 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz erhöht sich wieder von 5 auf 7 Prozent. Dieser greift etwa bei Lebensmitteln.

Für die meisten fällt der Soli weg

Die große Neuerung 2021 ist der Wegfall des Solidaritätszuschlags. Der sogenannte Soli wurde vor 30 Jahren eingeführt, um den „Aufbau Ost“ voranzutreiben. Nur sehr gut Verdienende müssen ihn weiterhin zahlen. Für 90 Prozent der Deutschen ist der Soli damit Geschichte. Diese Grenzen gelten:

Für Singles: Alleinstehende werden künftig erst ab einem Jahreseinkommen von rund 73.000 Euro brutto zur Kasse gebeten. Wer zwischen 73.000 und 109.000 Euro verdient, muss den Soli nur teilweise zahlen. Wer mehr verdient, muss den vollen Zuschlag bezahlen.

Für Paare ohne Kinder: Wo genau die Freigrenze liegt, hängt davon ab, ob beide in der Partnerschaft verdienen oder nur einer. Bei nur einem Einkommen liegt die Freigrenze bei rund 136.000 Euro. Bis etwa 206.000 Euro muss der Soli teilweise gezahlt werden, darüber der volle Zuschlag. Wenn beide zu gleichen Teilen zum gemeinsamen Einkommen beitragen, wird der Soli erst ab rund 147.000 Euro Bruttoeinkommen auf die Einkommensteuer aufgeschlagen. Ab etwa 219.000 Euro brutto muss der volle Soli gezahlt werden.

Für Familien mit Kindern: Hier kommt es auf die Zahl der Kinder an und inwieweit beide Partner zum Einkommen beitragen. Zum Beispiel muss bei einer Familie mit einem Einkommen und zwei Kindern bei einem Jahresbrutto unter 151.000 Euro kein Soli gezahlt werden. Beträgt das Einkommen bis zu 221.000 Euro, ist der Soli teilweise zu zahlen, darüber wird der volle Zuschlag fällig.

Kapitalerträge: Für Anleger mit Kapitalerträgen zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden und dem Verkauf von Aktien, ETFs und aktiven Fonds gilt der bisherige Steuerabzug. Liegt der Ertrag über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro, muss neben der Abgeltungssteuer von 25 Prozent weiterhin 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag gezahlt werden. 

Tipp: Der Solidaritätszuschlag fällt für die meisten Bundesbürger weg – gut für die Finanzen. Hier geht es zum Soli-Rechner. Dort können Sie ermitteln, wie viel Sie sich sparen können.

Änderungen bei der Steuer

Das neue Jahr bringt auch Vorteile bei der Steuer. So erhöht sich 2021 der Grundfreibetrag. Unterhalb dessen wird keine Steuer fällig. Der Freibetrag klettert von 9.408 auf 9.744 Euro. Die Grenze für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erhöht sich leicht auf 57.919 Euro. Daneben können Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.

Kindergeld steigt 2021

Wer Kinder hat, kann künftig ein höheres Kindergeld beziehen. Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind von 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind von 235 auf 250 Euro. Der Kinderfreibetrag wird deutlich angehoben – und zwar um mehr als 500 Euro auf 8.388 Euro.

Überdies erhöht sich der Kinderzuschlag, den Familien mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld bekommen. Der Maximalbetrag liegt künftig bei 205 Euro. Bisher lag der Betrag bei 185 Euro.

Tipp: Die Ersparnisse im kommenden Jahr können Sie für einen ETF-Sparplan nutzen.

Für Fahrer von Benzinschleudern wird es teurer

Eine Maßnahme, die den Klimaschutz im Blick haben soll: Für Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die KFZ-Steuer. Doch Achtung: Bereits zugelassene Wagen sind davon nicht betroffen.