EU-Offenlegungsverordnung: Wie weiß ich, ob ein ETF wirklich nachhaltig ist?
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, mehr Transparenz in Sachen nachhaltiger Geldanlage zu schaffen. Der sperrige Begriff dazu lautet EU-Offenlegungsverordnung. Bereits im vergangenen Jahr wurde die erste Stufe gezündet, jetzt folgte die zweite.
Bereits seit dem 10. März 2021 ist Level 1 der neuen EU-Verordnung in Kraft. Am 1. Juli folgte nun Level 2. Fondsanbieter müssen nun zusätzlich über die Auswirkung ihrer Anlagestrategie in Bezug auf ESG-Kriterien in einem Bericht Auskunft geben.
Das bedeutet ESG
ESG steht für Environment, Social, Governance. Gemeint ist damit eine Geldanlage im Einklang mit der Umwelt, dem Sozialwesen sowie einer maßvollen Unternehmensführung. Das angestrebte Ziel ist es, auch die tatsächliche Nachhaltigkeitswirkung einer Fondsanlage transparent nachvollziehbar zu machen. Ab Mitte 2022 sollte aber die Einordnung von Investmentprozessen mit der Dokumentation ihrer Wirkung auf das Portfolio verbunden sein, was in der Vergangenheit einerseits durch ESG-Siegel und andererseits durch ESG-Fondsratings jeweils nur einzeln möglich war.
Die EU-Einstufungen
Nach der EU-Offenlegungsverordnung müssen die Fondsgesellschaften ihre Fonds in eine von drei Kategorien einstufen, die in den ETF-Factsheets zu finden sind. Diese Stufen untergliedern sich wie folgt: Artikel 6, 8 und 9.
Artikel 6
Artikel 6 beschreibt traditionelle Fonds. Hier gibt es keine ESG- oder sonstigen Nachhaltigkeitsstandards. Selbstverständlich steht es den Fondsanbietern dennoch frei, ESG-Kriterien einzubauen. Ab dem Sommer müssen jedoch die negativen ESG-Folgen veröffentlicht werden. Für Anleger mit nachhaltigen Ambitionen sind solche Fonds nicht geeignet.
Artikel 8
Eher werden diese bei „hellgrünen“ Fonds nach Artikel 8 fündig. Hier bewegen wir uns im ESG-Segment. Der Investmentprozess soll systematisch und explizit ESG-Merkmale der Geldanlage fördern.
Für eingefleischte Nachhaltigkeitsfreunde kommen im Prinzip nur ETFs infrage, die nach Artikel 9 eingestuft sind. Hier handelt es sich um „dunkelgrüne“ Impact-Fonds, also um Geldanlagen, die gezielt einen positiven Beitrag in Bezug auf Nachhaltigkeit bewirken sollen. Nur etwa 3,6 Prozent der europäischen Fonds qualifizieren sich laut Zahlen der Umweltbank für Artikel 9.
Autor Thomas Brummer
Thomas Brummer war bereits für das Anlegermagazin "Der Aktionär" und das Verbraucherportal biallo.de tätig. Zudem hospitierte er in der Wirtschaftsredaktion der Rheinischen Post in Düsseldorf. Seit 2018 ist er Mitglied der Redaktion und seit 2020 als stellvertretender Chefredakteur für das Anlegerportal extraETF.com und das Extra-Magazin verantwortlich.