Schweizer Gericht lässt Klimaklage aus Indonesien zu
ZUG (dpa-AFX) - Erstmals hat ein Schweizer Gericht eine Klimaklage aus dem Ausland gegen einen Großkonzern zugelassen. Drei Fischer und eine Fischerin aus Indonesien werfen dem Baustoffkonzern Holcim (Profil) vor, durch seinen klimaschädlichen CO2-Ausstoß zum Meeresspiegelanstieg beizutragen, der ihre Insel Pari bedroht. Sie wird immer häufiger überschwemmt. Holcim hat Berufung gegen die Entscheidung angekündigt.
Die Kläger verlangen eine Entschädigung für Einnahmeausfälle und die Finanzierung von Schutzmaßnahmen auf ihrer Insel. Außerdem fordern sie eine stärkere CO2-Reduzierung bei Holcim.
Das Urteil und die Reaktion von Holcim
Die Schilderungen der Betroffenen hätten gezeigt, dass ihr Interesse an Emissionsreduktionen durch Holcim "dringend und aktuell" sei, zitiert das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (Heks) aus der Entscheidung des Gerichts im Kanton Zug. Es führt die Kampagne der Kläger in der Schweiz und unterstützt sie bei der Klage.
Das Unternehmen teilt mit: "Holcim ist weiterhin überzeugt, dass die Gerichte nicht der geeignete Ort sind, um der globalen Herausforderung des Klimawandels zu begegnen und dass die Frage, wer wie viel CO2 ausstoßen darf, eine Kompetenz des Gesetzgebers und keine Frage für ein Zivilgericht ist." Das Unternehmen hat den CO2-Ausstoß nach eigenen Angaben bereits erheblich reduziert und sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 ausschließlich klimaneutrale und wiederverwertbare Baumaterialien zu produzieren.
Klimaklagen schon gegen Shell (Profil) und RWE (Profil)
Pari liegt rund 40 Kilometer nordwestlich der indonesischen Hauptstadt Jakarta. Die etwa 1.500 Inselbewohner leben überwiegend von Fischfang und Tourismus. Die Insel ist weniger als ein Drittel so groß wie Helgoland und liegt 1,50 Meter über dem Meeresspiegel.
Klimaklagen hat es auch in anderen Ländern gegeben. Ein Gericht in den Niederlanden verurteilte Shell 2021 zu einer drastischen Senkung seiner Emissionen, aber ein Berufungsgericht kassierte das Urteil später. Die Klage eines Peruaners gegen den deutschen Energieversorgungskonzern RWE scheiterte im Mai 2025. Das Oberlandesgericht in Hamm stellte fest, dass konkret für das Grundstück des Bauern kaum Gefahr bestehe. Es hielt aber fest, dass grundsätzlich Ansprüche gegen die Verursacher von Treibhausgasen nicht ausgeschlossen seien./oe/DP/nas