24. September 2024

ROUNDUP 2/Urteil: Auktion der Bundesliga-Rechte muss wiederholt werden

(neu: Details.)

BERLIN (dpa-AFX) - Alles auf null: Die Auktion um das größte TV-Rechte-Paket der Fußball-Bundesliga muss wiederholt werden. Mit diesem Urteil der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat der kostenpflichtige Internet-Sender DAZN im Streit mit der Deutschen Fußball Liga einen juristischen Sieg errungen. Verlierer der Entscheidung sind Sky und die DFL - aber vor allem die Liga könnte durch ein neues Wettbieten am Ende auch Profiteur sein.

DAZN hat einen wichtigen Erfolg erzielt, muss aber in einen erneuten Milliardenpoker um die Rechte für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 einsteigen. Denn der Streamingdienst hat nur teilweise Recht bekommen. "Der Hauptantrag von DAZN auf Zuschlag des Rechtepaketes an DAZN wurde abgewiesen", heißt es in einem DFL-Schreiben an die 36 Proficlubs, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

"Der am 16. April erteilte Zuschlag für Rechtepaket B hat nicht Bestand", heißt es weiter in dem Schreiben an die Vereine. Das ist bitter für Sky. Der Pay-TV-Sender hatte nach dpa-Informationen das Paket mit 196 Live-Spielen gewonnen - und es jetzt wieder verloren. Sky muss nun beim Neustart der Auktion wieder mitbieten.

Laufende Verträge gelten weiter

Für die aktuelle Saison der Fußball-Bundesliga hat das Urteil keine Folgen. Die Verträge der Fußballfans mit Sky und/oder DAZN gelten weiter. Auswirkungen gibt es erst ab Sommer kommenden Jahres nach der erneuten Vergabe des strittigen Pakets B mit den Spielen am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den Relegationspartien.

Zudem müssen auch noch die anderen Pakete vergeben werden. Erst danach wird sich zeigen, wie viele Abos Fußballfans künftig brauchen, um die Bundesliga sehen zu können - und wie viel es sie künftig kostet.

DAZN hat nach dem DIS-Urteil weiter die Chance, alle Pay-Pakete zu erwerben. Das weltweit tätige Medien-Unternehmen hatte in der Auseinandersetzung mit der DFL die DIS eingeschaltet und kommentiert das Urteil zufrieden. "DAZN ist erfreut, dass das Gericht zu unseren Gunsten entschieden hat", sagte ein Sprecher. "Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass DAZN der beste Partner für die DFL, für die Vereine und für die deutschen Fußballfans ist."

Nach heftigen Attacken und gegenseitigen Vorwürfen ist jetzt mit dem salomonisch wirkenden Urteil eine Lösung erfolgt. Weitere juristische Auseinandersetzungen sind nicht zu erwarten, auch wenn die Begründung der Entscheidung den Parteien erst im November bekanntgegeben wird, wie die DFL mitteilte.

Die Auktion ist seit fünf Monaten unterbrochen und soll nun schon in kurzer Zeit wieder starten. "Details zur Fortsetzung der Medienrechte-Vergabe wird die DFL nach weiterer inhaltlicher Abstimmung im DFL-Präsidium bekanntgeben", hieß es in der Mitteilung der Liga.

Nur wegen formeller Verstöße anfechtbar

Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. DIS-Entscheidungen sind vor ordentlichen Gerichten nur wegen formeller Verstöße anfechtbar. Die DFL hatte zuvor erklärt, dass sie im Sinne zügiger Prozess- und Rechtssicherheit erwarte, "dass alle Beteiligten einen Schiedsspruch als endgültig und abschließend akzeptieren". Das scheint jetzt der Fall zu sein.

"Wir nehmen die Entscheidung des Schiedsgerichts zur Kenntnis", teilte Sky mit."Wir sind sehr gut aufgestellt für die Medienrechte-Vergabe und zuversichtlich, unseren Zuschauern weiterhin das beste Bundesliga-Erlebnis bieten zu können und der führende Sport-Anbieter zu bleiben."

DAZN hatte nach dpa-Informationen rund 400 Millionen Euro jährlich für das Paket B geboten - also rund 1,6 Milliarden Euro für die vierjährige Rechteperiode. Über diesen Zeitraum von vier Jahren gerechnet soll das Angebot sogar rund 320 Millionen Euro über dem der Konkurrenz gelegen haben. Da die Konkurrenten bei der erneuten Auktion wohl kaum weniger bieten werden, könnte die Liga nachträglich ein Gewinner des Urteils werden.

Gericht widerspricht der DFL

Dabei ist die Liga im Verfahren selbst ein Verlierer. Die DFL hatte nach eigenen Angaben das strittige Paket rechtmäßig vergeben. Die Angebote von DAZN seien nicht ausschreibungskonform gewesen, hatte der Ligaverband erklärt. Das sah das Gericht anders.

Die Klage beim Schiedsgericht ist ein Schritt, der in den Ausschreibungsunterlagen der DFL für einen Streitfall vorgesehen ist und von allen Bietern akzeptiert wurde. Auch DAZN hat sich bei der Registrierung für die Auktion der audiovisuellen Medienrechte der 1. und 2. Fußball-Bundesliga dazu verpflichtet, sich bei juristischen Auseinandersetzungen an die DIS zu wenden./mrs/DP/men