Nur ein Viertel der Glasfaser-Mittel bisher ausbezahlt
BERLIN (dpa-AFX) - Beim Ausbau von schnellem Festnetz-Internet ist bislang nur etwa ein Viertel des Fördergeldes, das der Bund dafür in den vergangenen Jahren bereitgelegt hat, abgerufen worden. Wie das Bundesdigitalministerium auf Anfrage mitteilte, wurden seit 2015 in verschiedenen Förderprogrammen insgesamt rund 16 Milliarden Euro für den Breitbandausbau bewilligt. Davon sind den Angaben zufolge nur mehr als vier Milliarden Euro abgerufen worden. Die übrigen Mittel, also mehr als elf Milliarden Euro, werden laut Ministerium derzeit verbaut und kontinuierlich von den Antragstellern abgerufen. "Wir gehen davon aus, dass die bisher bewilligten Mittel auch in der bewilligten Höhe ausgezahlt werden."
Laut einem Ziel der Bundesregierung soll es Glasfaseranschlüsse bis 2030 überall dort geben, wo Menschen leben und arbeiten. Davon sind wir noch weit entfernt. Anbieter wie die Deutsche Telekom (Profil) und Deutsche Glasfaser bauen zwar stark aus. Um manche dünn besiedelten Gegenden machen die Firmen aber einen Bogen, da es sich für sie dort wirtschaftlich nicht lohnt. Damit solche ländlichen Gegenden nicht abgeschnitten werden von einer angemessenen digitalen Teilhabe, legt die Bundesregierung Fördergeld bereit.
Glasfaser bietet die beste Datenübertragung
Es geht um Internet, bei dem Glasfaser bis ins Haus oder in die Wohnung liegt (FTTH, Fiber to the Home). Dies gilt als die beste Technologie für schnelle und stabile Datenverbindungen. Internet über Telefonleitungen (DSL/VDSL) ist perspektivisch ein Auslaufmodell, und auch das Netz über Fernsehkabel (HFC, Hybrid Fiber Coax) kann technisch nicht mit reiner Glasfaser mithalten.
Bei der Förderung werden die Bundesmittel nach Baufortschritt gezahlt, heißt es aus dem von Volker Wissing (FDP) geführten Bundesministerium für Verkehr und Digitales. "Deshalb fließt der Hauptteil der bewilligten Mittel erst mehrere Jahre nach der erfolgten Bewilligung."
Vor Auszahlung der Mittel müssen verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen werden. So müssen die Kommunen zunächst das sogenannte Markterkundungsverfahren durchführen und können erst im Anschluss die Mittel beantragen. Nach deren Bewilligung kommt die Ausschreibung und erst nach dem Zuschlag kann ein Unternehmen Bauanträge stellen.
Rechnungen werden je nach Baufortschritt eingereicht
Die wiederum werden geprüft und genehmigt, danach können die Bauarbeiten starten - letzteres ist angesichts der knappen Baukapazitäten kein Selbstläufer. Je nach Baufortschritt werden Rechnungen eingereicht, die dann beglichen werden. In der Regel dauert es zwischen Bewilligung und erstem Geldfluss dem Ministerium zufolge zwei bis vier Jahre. Der Bund fördert momentan mehr als 3.000 Ausbauprojekte, wodurch vier Millionen neue Glasfaseranschlüsse entstehen.
Förderung nur für kleinen Teil des Ausbaus
Vom Bundesministerium heißt es, dass man mit der Gigabit-Förderung gezielt meist ländliche, weniger dicht besiedelte oder strukturschwache Regionen unterstütze. Man sei auf dem richtigen Weg, es seien bereits Glasfaseranschlüsse für rund ein Drittel der deutschen Haushalte verfügbar, Tendenz stark steigend. 90 Prozent des Ausbaus erfolgt eigenwirtschaftlich, also ohne Förderung. "Durch das aktuelle Förderkonzept verbessert sich die Balance zwischen dem privatwirtschaftlichen und dem geförderten Ausbau der Telekommunikationsnetze."
Die staatliche Förderung ist nicht unumstritten, viele Telekommunikationsfirmen sehen sie kritisch. "Die Umsetzung von staatlich geförderten Ausbauprojekten dauert wegen der hohen bürokratischen Hürden deutlich länger als der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau, bis zu sieben Jahre sind hier keine Seltenheit", sagt Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko). "Dennoch ist und bleibt der geförderte Glasfaserausbau wichtig für die Versorgung von Regionen, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist."
Unlängst hatte die Bundesregierung die Zuschüsse für den Glasfaser-Ausbau gekürzt. Statt drei Milliarden sollen dieses Jahr nur zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Grund der Kürzung sind die aktuellen Haushaltsnöte des Bundes./wdw/DP/he